Zusatzleistungen

Die Grundlagen einer kassenärztlichen Tätigkeit werden durch viele Vorschriften und Regularien bestimmt.

In erster Linie handelt es sich um Beschränkungen, die den Ärzten auferlegt werden. Die rechtliche Grundlage dessen, was und wie man als Arzt behandeln muss, ist im Sozialgesetzbuch V unter den Begriffen „Wirtschaftlich, Angemessen, Notwendig und Zweckmäßig“ zusammengefasst.

Darüber hinaus gibt es eine Einrichtung, den gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), welcher festlegt, welche Therapien und Medikamente von den Kassen bezahlt werden, also eine sogenannte Kassenleistung sind.

Den Arzt direkt betreffende Einschränkungen sind zum Beispiel auch die Budgetierung von Arzneimitteln und Heilmitteln, aber auch von Laborleistungen, welche dazu führen, dass der Arzt der ständigen Gefahr von Regressen ausgesetzt ist, wenn er sich nicht strikt an die Vorgaben hält. Jeder Patient kennt das Problem, dass durchaus sinnvolle und gute Arzneimittel selbst bezahlt werden müssen, also auf einem Privatrezept statt auf einem Kassenrezept verordnet werden.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die seit Jahren betriebene Gesundheitspolitik zu einer Ausdünnung der Kassenmedizin im ambulanten Bereich geführt hat. Viele Leistungen und Medikamente, die früher von den Kassen bezahlt wurden, müssen heutzutage von den Patienten selbst getragen werden.

Dieses sind für Ärzte schwierige Umstände, unter denen man sich sehr anstrengen muss,  noch einer Aufgabe als Arzt gerecht werden zu können. Häufig sind dem Arzt einfach die Hände gebunden, da er das, was eigentlich sinnvoll wäre, nicht umsetzen darf.

Sinnvolle oder auch wünschenswerte medizinische Leistungen kommen im Sozialgesetzbuch nicht vor, es ist ausdrücklich die Rede von „notwendig“ und „zweckmäßig“.

Hier kommen die sogenannten „IgeL-Leistungen“ ins Spiel. IgeL ist die Abkürzung für „intelligente Gesundheitsleistungen“. IgeL-Leistungen sind teilweise als unsinnig in Verruf geraten, was sicherlich für manche Leitungen auch gilt. Solche Leistungen werden in unserer Praxis nicht angeboten.

Die in unserer Praxis angebotenen Zusatzleistungen sind solche, deren Erbringung manchmal sinnvoll oder auch erforderlich ist, die aber definitiv von den Patienten selbst zu tragen sind. Hierzu gehören alle Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Diagnose oder Therapie von bestehenden Erkrankungen stehen, die auf den Wunsch des Patienten durchgeführt werden oder deren Erbringung zu Lasten der Krankenkassen ausgeschlossen sind, wie zum Beispiel das Ausstellen von Attesten, Bescheinigungen, Gutachten usw.

Auch Impfungen, die nicht vom Robert Koch Institut (RKI) öffentlich empfohlen werden, wie zum Beispiel Reiseimpfungen oder Impfung gegen Hepatitis A, werden nicht von den Kassen bezahlt und sind selbst zu tragende Zusatzleistungen.

Ein gutes Beispiel sind auch über die gesetzliche Vorsorge hinaus gehende Untersuchungen, die von vielen Patienten gewünscht werden, um vermutete oder befürchtete Krankheiten oder Mangelzustände auszuschließen, wie einen Vitaminmangel, Hormonstörungen oder Prostatakarzinome, für die bisher kein medizinischer Hinweis besteht.

Es wird Ihnen in unserer Praxis bei der Anmeldung kein Katalog von IgeL-Leistungen vorgelegt werden, wie es in anderen Praxen üblich ist. Wir werden Sie bei Bedarf darauf hinweisen, dass die gewünschten Untersuchungen oder Zusatzleistungen nicht von den Krankenkassen bezahlt werden und ihnen ein Angebot für die Durchführung dieser Untersuchungen unterbreiten. In Kürze werden wir eine Zusammenstellung sinnvoller Leistungen sowie deren Kosten auf diesen Seiten präsentieren, so dass Sie sich in Ruhe informieren können.

Wir bemühen uns nach Kräften, die aktuellen Klippen des Gesundheitssystems zu umschiffen, um ihnen als Patient eine gute medizinische Versorgung bieten zu können, die diese Bezeichnung auch verdient.